Rechtsberatung Umweltrecht
Mannheim / Bad Dürkheim
Das Umweltrecht ist kein scharf abgrenzbares Rechtsgebiet und wird deswegen auch häufig als Querschnittsmaterie bezeichnet. Es ist stark vom Europäischen Umweltrecht (Europarecht, Unionsrecht) geprägt. In unserer Beratungspraxis begleiten wir Zulassungsverfahren, Genehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturvorhaben oder Anlagen. Gerade die Verknüpfung zahlreicher Regelwerke ist dabei Herausforderung, die je nach Fachrecht unterschiedlich beurteilt werden muss. Wir beraten daher in zahlreichen Themen, wie z.B.
- Lösungen für umweltrechtliche, z.B. naturschutzrechtliche Problemstellungen
- Naturschutzrecht, Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie)
- Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Planfeststellungsverfahren
- Sanierungen, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen (BBodSchG)
- Abfallrecht, Wasserrecht (WHG, Wasserstraßengesetz, Wassergesetze der Länder)
- Beurteilung von Risiken und Ansprüchen nach Umwelthaftungsrecht, Umweltschadensrecht und Umweltstrafrecht
Hierbei beraten wir sowohl Investoren, Unternehmen, aber auch Nachbarn und Verbände. Dazu gehört auch die Beratung bei Verträgen, zum Beispiel für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme oder bei Transaktionen (Environmental Due Diligence).
Das Umweltrecht kann nie abschließend definiert werden, sondern ist in zahlreichen Gesetzen geregelt, z.B. zur Umweltverträglichkeitsprüfung und strategischen Umweltprüfung (UVPG), Umweltinformationsgesetz und Informationsgesetze und Transparenzgesetze der Länder (UIG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundes-Bodenschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG mit zahlreichen Verordnungen) und Chemikaliengesetz (REACH, Biozid-VO und anderes).